Für ein typisches Balkonkraftwerk reicht die Registrierung im Marktstammdatenregister. Eine zusätzliche Meldung beim Netzbetreiber ist bei den vereinfachten Voraussetzungen nicht nötig; der Netzbetreiber erhält die Daten aus dem Register.
Kurzantwort
- Vereinfachte Registrierung für Steckersolargeräte bis 2.000 Watt Modulleistung und 800 Voltampere Wechselrichterleistung.
- Die Anlage wird im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur eingetragen.
- Bei einem qualifizierenden Gerät ohne Vergütungswunsch ist keine separate Netzbetreiber-Anmeldung erforderlich.
- Montage, Anschluss und Produktkonformität müssen unabhängig von der vereinfachten Anmeldung sicher sein.
In diesem Ratgeber
Welche Anlagen vereinfacht registriert werden
Die vereinfachte Registrierung gilt für Steckersolargeräte mit insgesamt höchstens 2.000 Watt installierter Modulleistung und höchstens 800 Voltampere Wechselrichterleistung. Die Anlage wird über eine Steckverbindung einem Endstromkreis zugeordnet und dient vor allem dem Eigenverbrauch im Haushalt.
Wer bewusst eine Einspeisevergütung beanspruchen, größere Leistungen installieren oder einen Sonderfall umsetzen will, sollte die normalen Melde- und Anschlussregeln prüfen. Auch mehrere Geräte an derselben Verbrauchsstelle können zusammen betrachtet werden; die Grenzwerte lassen sich nicht beliebig durch Aufteilen umgehen.
Diese Angaben vorbereiten
- Datum der Inbetriebnahme
- Standort und gegebenenfalls vorhandene MaStR-Nummer des Standorts
- Gesamte Modulleistung in Watt peak
- Wechselrichterleistung in Voltampere
- Hersteller- und Modellangaben, soweit im Formular verlangt
- Information, ob auf Einspeisevergütung verzichtet wird
Die Werte stehen auf Datenblättern oder Typenschildern. Addiere bei zwei Modulen deren Nennleistungen. Die Wechselrichterleistung ist nicht dasselbe wie die Summe der Modul-Wattzahlen.
Registrierung Schritt für Schritt
- Im Marktstammdatenregister ein Benutzerkonto anlegen oder anmelden.
- Dich als Anlagenbetreiber registrieren beziehungsweise einen vorhandenen Betreiber auswählen.
- Die vereinfachte Registrierung für ein Steckersolargerät starten.
- Standort, Inbetriebnahmedatum, Modul- und Wechselrichterleistung eintragen.
- Angaben zur Einspeisevergütung bewusst prüfen und die Zusammenfassung kontrollieren.
- Registrierung abschließen und die Bestätigung mit MaStR-Nummer speichern.
Die Registrierung sollte zeitnah nach der Inbetriebnahme erfolgen. Nutze für aktuelle Eingabefelder die offizielle Registrierungshilfe, weil sich Oberfläche und Detailfragen ändern können.
Vor Inbetriebnahme prüfen
Eine einfache Meldung macht die Anlage nicht automatisch sicher. Halterung und Geländer müssen Windlasten tragen. Kabel dürfen nicht gequetscht, über scharfe Kanten geführt oder dauerhaft im Wasser liegen. Wechselrichter, Stecker und Leitungen müssen zusammenpassen und für den Einsatz geeignet sein.
Seit Ende 2025 gibt es mit DIN VDE V 0126-95 eine Produktnorm für Steckersolargeräte. Ein Schuko-Anschluss kann danach unter zusätzlichen Produkt- und Sicherheitsvoraussetzungen zulässig sein. Prüfe deshalb Konformität, Anleitung und vollständiges System – nicht nur die Form des Steckers. Bei alter Elektroinstallation, unklarer Absicherung oder mehreren Anlagen am Stromkreis sollte eine Elektrofachkraft prüfen.
Miet- oder Eigentumsrecht ist ein eigener Prüfpunkt. Kläre Befestigung, bauliche Veränderung und Gestaltung, bevor du bohrst oder die Außenansicht veränderst.
Änderung und Stilllegung nicht vergessen
Ändern sich Leistung, Standort oder Betreiber, aktualisiere die Registerdaten. Wird die Anlage dauerhaft abgebaut, melde die Stilllegung. Bewahre Rechnung, Datenblätter, Registrierungsbestätigung und Fotos der Montage zusammen auf.
Vor dem Kauf hilft eine realistische Wirtschaftlichkeitsrechnung. Sie verhindert, dass eine formell einfache Anmeldung mit einem automatisch guten Standort verwechselt wird.
Quellen und Aktualität
Regeln, Preise und Verfahren können sich ändern. Wir prüfen diesen Beitrag bei relevanten Änderungen und spätestens im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierung.
- Bundesnetzagentur: Fragen und Antworten zu Balkonkraftwerken (abgerufen am 16. August 2026)
- Marktstammdatenregister: Registrierungshilfe Balkonkraftwerk (abgerufen am 16. August 2026)
- VDE: Produktnorm für Steckersolargeräte (abgerufen am 16. August 2026)
