Der beste Stromtarif ist nicht der mit dem auffälligsten Bonus, sondern der mit passenden Bedingungen und nachvollziehbaren Gesamtkosten. Rechne mindestens das erste und das zweite Lieferjahr getrennt.
Kurzantwort
- Jahreskosten = Arbeitspreis × Jahresverbrauch + Grundpreis − sicher erfüllter Bonus.
- Boni können das erste Jahr günstig erscheinen lassen und danach wegfallen.
- Eine Preisgarantie kann Steuern, Umlagen oder Netzentgelte ausnehmen.
- Nach der Erstlaufzeit müssen Verbraucherverträge in vielen Fällen mit höchstens einem Monat Frist kündbar sein.
In diesem Ratgeber
Gesamtkosten statt Einzelpreis vergleichen
Der Arbeitspreis wird pro Kilowattstunde berechnet, der Grundpreis fällt unabhängig vom Verbrauch an. Zwei Tarife können deshalb je nach Haushalt ihre Reihenfolge wechseln.
| Beispiel bei 2.500 kWh | Tarif A | Tarif B |
|---|---|---|
| Arbeitspreis | 30 ct/kWh | 32 ct/kWh |
| Grundpreis | 240 €/Jahr | 120 €/Jahr |
| Kosten vor Bonus | 990 € | 920 € |
Obwohl Tarif A den niedrigeren Arbeitspreis hat, ist Tarif B in diesem Beispiel 70 Euro günstiger. Bei höherem Verbrauch kann sich das Verhältnis ändern. Nutze daher deinen eigenen möglichst aktuellen Jahresverbrauch.
Boni richtig einordnen
Unterscheide Sofortbonus, Neukundenbonus und prozentuale Boni. Prüfe Auszahlungszeitpunkt, Mindestbelieferungsdauer, Definition von „Neukunde“ und die Bezugsgröße. Ein prozentualer Bonus kann sich nur auf den Verbrauchsanteil oder auf einen gedeckelten Betrag beziehen.
Rechne immer zwei Perspektiven: Kosten im ersten Jahr einschließlich sicher erfüllter Boni und Kosten im Folgejahr ohne Bonus. Ein Tarif, der nur im ersten Jahr vorne liegt, verlangt einen geplanten erneuten Wechsel.
Preisgarantie lesen
„Preisgarantie“ ist kein einheitlicher Umfang. Eine eingeschränkte Garantie kann staatlich veranlasste Preisbestandteile, Umlagen, Steuern oder Netzentgelte ausnehmen. Prüfe im Preisblatt, welche Bestandteile geschützt sind und wie lange die Garantie im Verhältnis zur Vertragslaufzeit gilt.
Eine Garantie bis Monat zwölf hilft wenig, wenn der Vertrag 24 Monate bindet. Umgekehrt kann eine kurze Laufzeit ohne umfassende Garantie vertretbar sein, wenn du Preisänderungen beobachtest und flexibel kündigen kannst.
Laufzeit und Kündigung
Die anfängliche Vertragslaufzeit darf bei Energieverträgen höchstens zwei Jahre betragen. Nach einer stillschweigenden Verlängerung sind Verbraucherverträge grundsätzlich mit einer Frist von höchstens einem Monat kündbar. Entscheidend bleiben Vertragsdatum, konkrete Klauseln und die gesetzliche Übergangslage.
- Gewünschter Lieferbeginn und frühestmögliches Vertragsende
- Kündigungsfrist nach Erstlaufzeit
- Zahlungsweise: monatlicher Abschlag statt hoher Vorauszahlung
- Automatische Abschlagsberechnung und Möglichkeit zur Anpassung
- Vertragszusammenfassung und vollständiges Preisblatt
Tarifvergleich Schritt für Schritt
- Jahresverbrauch aus einer geprüften Rechnung übernehmen.
- Grund- und Arbeitspreis für den eigenen Verbrauch rechnen.
- Nur Boni abziehen, deren Bedingungen sicher erfüllt werden.
- Erstes und zweites Jahr getrennt vergleichen.
- Preisgarantie, Laufzeit, Zahlungsweise und Kündigungsfrist lesen.
- Ergebnis und Vertragsunterlagen als PDF oder Screenshot sichern.
Vor dem Vergleich lohnt sich der Stromkosten-Check. Falls du zeitlich flexible Großverbraucher hast, beziehe auch dynamische Tarife in die Entscheidung ein.
Quellen und Aktualität
Regeln, Preise und Verfahren können sich ändern. Wir prüfen diesen Beitrag bei relevanten Änderungen und spätestens im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierung.
- Bundesnetzagentur: Energieverträge (abgerufen am 16. August 2026)
- Bundesnetzagentur: Bestandteile des Strompreises (abgerufen am 16. August 2026)
- Bundesnetzagentur: Preiserhöhung und Preisgarantie (abgerufen am 16. August 2026)
