Plane einen DSL-Wechsel etwa drei Monate vor Vertragsende. Beauftrage normalerweise den neuen Anbieter mit Kündigung und Rufnummernmitnahme. Exakt übereinstimmende Kundendaten sind wichtiger als ein besonders früher eigener Kündigungsbrief.
Kurzantwort
- Frühzeitig starten und den neuen Anbieter den Wechsel koordinieren lassen.
- Name, Adresse und Vertragsinhaber müssen beim alten und neuen Anbieter übereinstimmen.
- Die Rufnummernmitnahme ist für Verbraucher grundsätzlich kostenlos.
- Bei einem zurechenbaren Ausfall von mehr als einem Arbeitstag können gesetzliche Entschädigungsansprüche bestehen.
In diesem Ratgeber
Der sichere Zeitplan
- Etwa drei Monate vorher: Vertragsende, Kündigungsfrist und verfügbare Anschlüsse an der Adresse prüfen.
- Vor dem Auftrag: benötigte Geschwindigkeit, Telefonie, Router und Zusatzoptionen festlegen.
- Beim Auftrag: Anbieterwechsel statt Neuanschluss wählen und den neuen Anbieter kündigen lassen.
- Nach Bestätigung: Schalttermin, Rufnummern und mögliche Technikerpflicht kontrollieren.
- Am Wechseltag: alten und neuen Router, Zugangsdaten und Supportnummer bereithalten.
Eine eigene Kündigung kann sinnvoll sein, wenn die Kündigungsfrist unmittelbar abläuft und der neue Auftrag nicht rechtzeitig möglich ist. Kläre dann vorher, wie die Rufnummernmitnahme und Anschlussübernahme weiterlaufen. Zwei unkoordinierte Aufträge erhöhen das Fehlerrisiko.
Daten und Rufnummer prüfen
Übernimm Vorname, Nachname, Anschrift und Vertragsinhaber exakt von der alten Rechnung. Schon eine abweichende Schreibweise oder ein inzwischen geänderter Nachname kann Rückfragen auslösen. Gib alle zu portierenden Rufnummern vollständig an.
| Prüfpunkt | Quelle |
|---|---|
| Vertragsinhaber und Kundennummer | Letzte Rechnung |
| Vertragsende und Kündigungsfrist | Vertrag oder Kundenportal |
| Zu übernehmende Rufnummern | Rechnung und Telefoneinstellungen |
| Anschlussadresse inklusive Wohnungszusatz | Alte Auftragsbestätigung |
| Gewünschte Hardware und Eigentumsstatus | Neues Angebot |
Router und Schaltung vorbereiten
Prüfe, ob dein eigener Router die neue Anschlussart unterstützt und ob du Zugangsdaten benötigst. Sichere Konfiguration, WLAN-Namen, wichtige Telefonbucheinträge und Zugangsdaten. Öffne neue Hardware erst so früh, dass ein Widerruf oder Austausch nicht unnötig erschwert wird, aber rechtzeitig für Einrichtung und Update.
Wenn ein Technikertermin nötig ist, stelle Zugang zu Hausanschluss, Telefondose und gegebenenfalls Technikraum sicher. Notiere Terminfenster und Ansprechpartner. Ein versäumter Termin kann den Wechsel verzögern.
Rechte bei Unterbrechung
Die Versorgung soll beim Anbieterwechsel grundsätzlich nicht länger als einen Kalendertag unterbrochen sein. Bei einer Unterbrechung von mehr als einem Arbeitstag, die nicht von dir verursacht wurde, kann ab dem Folgetag eine Entschädigung von 10 Euro pro Arbeitstag oder 20 Prozent des vertraglichen Monatsentgelts verlangt werden – maßgeblich ist der höhere Betrag. Auch versäumte Kundendienst- oder Installationstermine können Entschädigungsansprüche auslösen.
- Störung sofort beim verantwortlichen Anbieter melden und Ticketnummer sichern.
- Beginn, Ende und Auswirkungen der Unterbrechung dokumentieren.
- Entschädigung schriftlich und mit Bezug auf den Wechsel verlangen.
- Bei Streit die Bundesnetzagentur oder Verbraucherberatung einbeziehen.
Leistung nach dem Wechsel messen
Ein einzelner WLAN-Speedtest ist kein belastbarer Nachweis für eine Vertragsabweichung. Nutze für eine formale Prüfung die Breitbandmessung der Bundesnetzagentur und deren vorgesehenes Messverfahren. Verbinde den Rechner nach Möglichkeit per Netzwerkkabel und dokumentiere das Messprotokoll.
Bei einer erheblichen, kontinuierlichen oder regelmäßig wiederkehrenden Abweichung kann das Protokoll Grundlage für Minderung oder außerordentliche Kündigung sein. Gib dem Anbieter vorher Gelegenheit zur Fehlerbehebung.
Quellen und Aktualität
Regeln, Preise und Verfahren können sich ändern. Wir prüfen diesen Beitrag bei relevanten Änderungen und spätestens im Rahmen der turnusmäßigen Aktualisierung.
- Bundesnetzagentur: Anbieterwechsel und Umzug (abgerufen am 16. August 2026)
- Bundesnetzagentur: Internetgeschwindigkeit und Breitbandmessung (abgerufen am 16. August 2026)
